Blitzschutz

Blitzschutz und Fundamenterdung von Ihrem Experten

Sicherheit dank professioneller Wartung – Wir installieren den äußeren und inneren Blitzschutz in Ihrem Haus und überprüfen bestehende Blitzschutzanlagen auf ihre Funktionstüchtigkeit.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Blitzschutz – eine Investition in Ihre Sicherheit

Als Folge des Klimawandels nimmt die Unwettergefahr stark zu. Bereits in den letzten Jahrzehnten konnte in Österreich eine deutlich höhere Blitzaktivität als etwa in der Nachkriegszeit beobachtet werden, Tendenz steigend. Umso wichtiger ist es, mit einer gut gewarteten und geerdeten Blitzschutzanlage in die eigene Sicherheit zu investieren. Als absoluter Profi auf diesem Gebiet unterstützen wir Sie von der Neuinstallation bis zur Überprüfung bestehender Anlagen fachkundig.

Unsere Bitzschutz-Leistungen im Detail: 

  • Fundamenterdung Der Fundamenterder bildet die Basis der Blitzschutzanlage und wird als geschlossener Ring in die Fundamente der Außenwände eingebracht.

  • Innerer Blitzschutz Durch einen professionell montierten inneren Blitzschutz werden transiente Überspannungen risikolos abgebaut.

  • Äußeren Blitzschutz Der äußere Blitzschutz dient dazu, die Blitzeinschläge in das Gebäude abzufangen und den Blitzstrom vom Einschlagpunkt zum Boden abzuleiten.

  • Messen der Erdungsanlage Mithilfe spezieller Messgeräte überprüfen wir die Wirksamkeit der Erdung.

  • Protokollieren Offensichtliche Mängel und Abweichungen an der Blitzschutzanlage werden bei der Überprüfung genauestens protokolliert.

  • Überprüfen Durch die gesetzlich vorgesehene Überprüfung der Blitzschutzanlage wird deren Funktionstüchtigkeit überprüft.

Die gesetzlich vorgesehenen Wartungsintervalle

Mindestens alle drei Jahre müssen Blitzableiter und Blitzschutzanlagen bei Industrie- und Gewerbebetrieben in Horn und ganz Österreich überprüft und gewartet werden. Bei landwirtschaftlichen Gebäuden, Schornsteinen, Türmen und Wohnhäusern mit mehr als drei Einheiten ist alle fünf Jahre eine Überprüfung durchzuführen, bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Anlage von Gesetzes wegen alle zehn Jahre zu überprüfen. Unser Wartungsangebot beinhaltet Lokalaugenschein und Sichtkontrolle, die Schleifenwiderstandsmessung mit Netzkontrolle sowie die Überprüfung der Erdungsanlage.